DGUV Prüfung

Prüfung ortsveränderliche Betriebsmittel
Nach DGUV Vorschrift 3

In Ihrem Unternehmen werden elektrische Geräte und Betriebsmittel verwendet? Dann sind Sie von der Prüfpflicht und den Regelungen der DIN VDE 0701-0702,0100-600 und 0105- 100 betroffen! Diese Regelungen sind die Grundlage für Ihre Wiederholungsprüfungen, zu denen Sie der Gesetzgeber verpflichtet.

Die Prüfung nach DGUV V3 ist vielen Betriebsinhabern noch als E-Check bzw. BGV A3 Prüfung bekannt.

Ob PC, Bildschirm, Laptop, Stehlampe oder Staubsauger – alle ortsveränderlichen Elektrogeräte müssen wiederkehrend durch eine Fachkraft geprüft werden. Diese Prüfungen führen wir gerne in Ihrem Auftrag in Ihrem Betrieb/in Ihrer Einrichtung durch. Alle Betriebsmittel werden durch unsere Servicetechniker vor Ort einer Einzelprüfung unterzogen. Sie erhalten nach Durchführung eine vollständige Dokumentation/Prüfbericht. Mit dem Prüfbericht können Sie als Unternehmer Ihre Verpflichtungen im Schadensfall nachweisen (Schadensfall z.B. Feuer durch Kurzschluß, Überspannungsschäden, elektrischer Schlag durch defekte Geräte etc.).

Laut Betriebssicherheitsverordnung müssen Sie als Unternehmer und Betreiber dafür sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Konsequenzen einer fehlenden Überprüfung können im Schadensfall gravierend sein.

Unsere Servicetechniker arbeiten selbstverständlich nur mit zugelassenen Meß- und Prüfgeräten der neuesten Generation. Bei Fragen zu diesem Thema nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Angebote erstellen wir kostenlos und unverbindlich.

Keine versteckten Kosten? Wir prüfen zum Stückpreis!



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