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BRANDSCHUTZ

Feuerlöscher, Rauchwarnmelder, Gefahrenmeldeanlagen, Rauch-Wärme-Abzugsanlagen (NRA/RWA), Wandhydranten, Brandschutztüren und Feststellanlagen
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SICHERHEITSTECHNIK

Einbruchmeldeanlagen, Gefahrenmeldeanlagen, Videoüberwachung
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ENERGIEBERATUNG

Energieausweise (Bedarf und Verbrauch) sowie Optimierung Ihres Energieverbrauchs Schwachstellenanalyse mittels Thermografiekamera
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THERMOGRAFIE

Wärmebildanalysen: Kältebrücken und Schwachstellen erkennen

BRANDSCHUTZBEAUFTTRAGTER: MÜNSTERLAND | KREIS WARENDORF & MÜNSTER

Seminare: Brandschutz mehr Sicherheit in ihrem Unternehmen

Brandschutz ist für jedes Unternehmen unerlässlich! Unsere Seminare bieten umfassende Schulungen zum innerbetrieblichen Brandschutz. Die Ausbildung umfasst theoretische Grundlagen wie die Brandvermeidung, den Umgang mit brennbaren Stoffen und die betriebliche Brandschutzorganisation. In praxisnahen Übungen erlernen die Teilnehmer die Bedienung von Feuerlöscheinrichtungen und das richtige Verhalten im Brandfall.Investieren Sie in die Sicherheit Ihres Unternehmens und melden Sie sich jetzt zu unseren Brandschutzseminaren an!

Seminare für den innerbetrieblichen Brandschutz

Inhalt unserer Ausbildung:

Theorie

  • Grundzüge des Brandschutzes,
  • Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
  • häufige Brandursachen/Brandbeispiele, wie z. B. Tätigkeiten mit feuer­gefährlichen und brennbaren Stoffen
  • betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen bezogen auch auf spezielle Produktionsabläufe
  • Betriebliche Brandschutzorganisation Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096:2014-05 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“
  • Alarmierungswege und -mittel
  • betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
  • Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
  • Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen Brandklassen A, B, C, D und F
  • Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
  • geeignete Feuerlöscheinrichtungen
  • Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
  • Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten
  • Gefahren durch Brände Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z. B. durch Kohlenmonoxid)
  • thermische Gefährdungen (z. B. Wärmestrahlung) mechanische Gefährdungen (z. B. durch herumfliegende Teile) besondere betriebliche Risiken (z. B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten)
  • Verhalten im Brandfall Alarmierung
  • Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
  • Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
  • ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z. B. An­sprechpersonen für die Feuerwehr)
  • Löschen von brennenden Personen

Praxis

Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z. B. Situations­einschätzung, Vorgehensweise) realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z. B. Simulationsgeräte und –anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren betriebsspezifische Besonderheiten (z. B. elektrische Anlagen, Metall­brände, Fettbrände) Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich

Dauer der Ausbildung

Für die Theorie nach Abschnitt 2.1 sind mindestens 2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten vorzusehen. Die Zeitdauer für die Praxis nach Abschnitt 2.2 hängt von der Gruppengröße ab. Jeder Teilnehmende sollte ausreichend Übungszeit zur Verfügung gestellt bekom­men. Erfahrungsgemäß sind 5 bis 10 Minuten pro Teilnehmer ausreichend.

Information zu den gesetzlichen Vorgaben zur Ausbildung zum Brandschutzes

Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwor­tung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz. Zum betrieblichen Brandschutz gehören eine regelmäßige Unterweisung aller Be­schäftigten und eine Ausbildung von Brandschutzhelfern.

Regelmäßige Unterweisung

Alle Beschäftigte müssen regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutz­einrichtungen (Feuerlöscheinrichtungen, Wandhydranten, Alarmierungsein­richtungen etc.) sowie das Verhalten im Gefahrenfall (Evakuierung, Flucht- und Rettungswege, Sammelstelle) unterwiesen werden. Dazu bieten sich z. B. kontinuierliche Informationen und regelmäßige Informationsveranstal­tungen im Rahmen der innerbetrieblichen Kommunikation an. Neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind im Rahmen der Erstunterwei­sung über die wichtigsten betrieblichen Brandschutzaspekte zu informieren. Die Unterweisungen sind zu dokumentieren.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übun­gen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. Für Baustellen gilt diese Notwendigkeit nur für stationäre Baustelleneinrichtungen wie Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten (siehe ASR A2.2 Abschnitt 8). Ziele der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten. Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungs­beurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z. B. Büronutzung) in der Regel ausreichend. Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z. B. Beschäftigte, betriebsfremde Personen, Besucherinnen und Besucher und Personen mit ein­geschränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein. Bei der Anzahl der Brandschutz­helfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. durch Fortbildung, Urlaub, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen. Besondere betriebliche Gegebenheiten, z.B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen, spezielle Produktionsabläufe, betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen (z. B. Löschanlage, Wand­hydrant) und das Löschen von brennbaren Gasen, Stäuben, Metallen oder Fetten, sind in den Ausbildungsinhalten zusätzlich zu berücksichtigen.

Ein Kontakt für mehr Sicherheit für Ihre Unternehmen

Unsere erfahrenen Experten stehen Ihnen bei Fragen rund um den Brandschutz, der Energieberatung oder der Schadenerkennung von Photovoltaikanlagen gerne zur Verfügung und beraten Sie umfassend. Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns für Fragen bzw. einer Terminabsprache einfach an!

Feuerlöscher

Wir sind Gloria Vertriebs- und Servicepartner. Bei uns erhalten Sie zuverlässige Feuerlöscher für jede Brandklasse.

 

Alarmanlagen

Mit modernen Alarmanlagen von JABLOTRON schützen wir Ihr Zuhause oder Ihr Unternehmen effektiv vor Einbrüchen.

 

Rauchmelder

Rauchmelder retten Leben, indem sie frühzeitig vor gefährlichem Rauch und Feuer warnen.

 

Flucht- & Rettungswegpläne

Unsere maßgeschneiderten Flucht- und Rettungswegpläne gewährleisten sichere Evakuierungen im Ernstfall.

 

Schilder & Zeichen

Wir bieten eine breite Palette an Sicherheitszeichen und -schildern für eine klare Orientierung und Sicherheit.

 

Telefonische Beratung

Wir sind nur einen Anruf entfernt! Lassen Sie sich von unseren Fachleuten telefonisch beraten und finden Sie die Antworten, die Sie suchen.

 

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